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Energiekostenausgleich (EKA) Phase 2

Energiekostenausgleich (EKA) Phase 2

Gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen gem. dem Förderprogramm „Energiekostenausgleich (EKA)“ können einen Zuschuss zur Abfederung von finanziellen Mehrbelastungen beantragen.

Der Antrag für Phase 2 muss bis zum 08. September 2023 vollständig ausgefüllt und eingereicht werden. Phase 2 wird voraussichtlich am 10. Juli 2023 freigeschaltet.

Bitte beachten Sie hierzu die Plattform https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at/#/.

Ziel dieser Förderung

• außergewöhnliche Kostenbelastung der gemeinnützigen Sportstättenbetreiber:innen durch Zuschüsse als zeitlich begrenzte Überbrückungsmaßnahme abzufedern
• damit diese in die Lage versetzt werden, ihre durch Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder sonstige Rechtsgrundlage festgelegten (statutengemäßen) Aufgaben weiter zu erbringen
• und den Sportstättennutzer:innen diese Sportstätten durch die zumindest teilweise Weitergabe des finanziellen Vorteiles aus der Förderung weiter in einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis zugänglich zu machen.

Im digitalen Fördermanagementsystem der Bundes-Sport GmbH kann beantragt werden:
https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at.

Für welche Förderperioden kann beantragt werden:
• 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023 (Phase 2)
• 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 (Phase 3)


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