Energiekostenausgleich (EKA) Phase 2
Ziel dieser Förderung
• außergewöhnliche Kostenbelastung der gemeinnützigen Sportstättenbetreiber:innen durch Zuschüsse als zeitlich begrenzte Überbrückungsmaßnahme abzufedern
• damit diese in die Lage versetzt werden, ihre durch Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder sonstige Rechtsgrundlage festgelegten (statutengemäßen) Aufgaben weiter zu erbringen
• und den Sportstättennutzer:innen diese Sportstätten durch die zumindest teilweise Weitergabe des finanziellen Vorteiles aus der Förderung weiter in einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis zugänglich zu machen.
Im digitalen Fördermanagementsystem der Bundes-Sport GmbH kann beantragt werden:
https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at.
Für welche Förderperioden kann beantragt werden:
• 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023 (Phase 2)
• 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 (Phase 3)