Aktiv für Kinderschutz
Junge Menschen können außerhalb der Schule und des Elternhauses wertvolle Erfahrungen in Sportvereinen sammeln.
Viele Trainer, Mitarbeiter und Funktionäre in den Sportverbänden und -vereinen leisten täglich beeindruckende Arbeit. Trotzdem können Treffpunkte wie Sportvereine, die den sozialen Zusammenhalt fördern, leider auch negativ genutzt werden. Wenn sich Gemeinschaft und Vertrauen bilden, kann grenzüberschreitendes Verhalten auftreten. Der ASVÖ-Wien befasst sich ausführlich mit möglichen Gefahren für Kinder und ergreift Maßnahmen, um diesen Gefahren entgegenzuwirken.
Respektvoller und sicherer Umgang mit jungen Menschen
Für uns entwickeln wir ein individuelles Konzept zum Schutz von Kindern. Unsere Angestellten werden dadurch aufgeklärt, um auf Anzeichen einer möglichen Gefahr für das Kindeswohl zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Schließlich führt dies zum Schutz der Kinder, die betreut werden, sowie der Sportverbände und -vereine.
Es wurden bereits Abläufe festgelegt und Maßnahmen ergriffen. Die geplanten Komponenten des Kinderschutzkonzeptes der ASVÖ sind:
Schutz- und Risikoanalyse
Personalauswahl und -entwicklung
Verhaltensrichtlinien
Beschwerdemanagement
Interventionsplan
Dokumentation und stetige Weiterentwicklung
Die Plattform Kinderschutzkonzepte ist eine Service-Seite für Organisationen und Einrichtungen zum Thema Kinderschutzkonzepte. Hier gibt es neben einem Tutorial zur Anleitung, Musterdokumente und viele andere Informationen rund um das Thema.
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Im Zuge freiwilliger und ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern oder der Betreuung kommt, wird eine spezielle Strafregisterbescheinigung benötigt, die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge. Für die Ausstellung der speziellen Strafregisterbescheinigungen muss bei der Behörde eine Bestätigung über das angestrebte Engagement Ihrer Organisation vorgelegt werden.
Kosten
Gemäß § 14 Gebührengesetz, Tarifpost 6, Absatz 5 Ziffer 28 entfällt die Eingabegebühr, wenn eine Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement im Rahmen von Freiwilligenorganisationen gem. § 3 Absatz 1 Freiwilligengesetz beantragt wird. Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (dient zur Vorlage bei…) dienen soll. Es verbleibt somit die Bundesverwaltungsabgabe in Höhe von 2,10 Euro zu bezahlen.
„Spielerisch lernen“ zur Sensibilisierung
Mit der Beteiligung am EU-Projekt HALT4KIDS setzt der ASVÖ Salzburg ein Zeichen für Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen im Sport. Der Landesverband hat sich damit das Ziel gesetzt, mithilfe innovativer Techniken und Methoden, Bewusstsein bei jungen Menschen für Belästigungen und Missbrauch im Sport zu schaffen. Ein sogenanntes „serious game“ und digitale Plattformen sollen Kindern spielerisch vermitteln, wie sie Grenzverletzungen und übergriffige Situationen erkennen können. Darüber hinaus werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Kinder darauf reagieren und dagegen vorgehen.