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Service

Download-Materialien

Hier finden Sie nützliche Materialien für Ihren Sportverein. Viel Erfolg beim Herunterladen und Nutzen!
Unsere Download-Materialien unterstützen Sie in der Vereinsarbeit. Hier finden Sie nützliche Dokumente, Leitfäden und Informationen für die Organisation und Entwicklung Ihres Vereins. Sie stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung, um Ihren Sportverein noch erfolgreicher zu gestalten.

Formulare für Förderabrechnungen

Vorlagen sowie Ausfüllhilfen für die Förderabrechnung finden Sie hier.

Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde für gemeinnützige Sportvereine und -verbände eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, ehrenamtlich Tätige im Rahmen eines steuerfreien Freiwilligenpauschales zu entschädigen.

Das kleine Pauschale von max. 30 Euro/Tag und 1.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung von Vereinsfunktionär*innen, Vorstandsmitgliedern, sonst im Verein freiwillig Tätigen (z.B.: Platzwart*innen, Fahrtendienst, Fanbetreuung, Streckenposten, technische Hilfsdienste, Aufbau Sportparcours) ausbezahlt werden.

Das große Pauschale von max. 50 Euro/Tag und 3.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung von ehrenamtlichen Tätigkeiten als Ausbildner*in oder Übungsleiter*in ausbezahlt werden.

Spendenbegünstigung

Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 haben die gemeinnützige Sportvereine und -verbände die Möglichkeit der Erlangung eines spendenbegünstigten Status bekommen. Diese Absetzungsmöglichkeit von Spenden bedeutet für Österreichs 15.000 gemeinnützige Sportvereine eine wichtige, zusätzliche Finanzierungssäule.

Informationen finden Sie auf  www.sportaustria.at/spendenbeguenstigung.

Recyclingpfand

Egal, ob Supermarkt, Bäckerei, Trafik, Schnellimbiss oder Würstelstand: Wer ab 2025 in Österreich Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoff verkauft, muss diese mit wenigen Ausnahmen auch zurücknehmen. Die Rücknahme erfolgt über Rücknahmeautomaten oder manuell.

Dies gilt auch für (Vereins-)Kantinen oder bei (Sport-)Veranstaltungen. In diesen Fällen wird die Rücknahme meistens manuell erfolgen.

Ist die Anzahl der zurückgenommenen Einweggetränkeverpackungen nicht sehr hoch, ist keine Registrierung bei der zuständigen zentralen Stelle, der Recycling-Pfand Österreich gGmbH, notwendig. Die gesammelten Pfandgebinde werden einfach bei einer Automatenrückgabestelle (z. B. in einem Supermarkt) retourniert.

Foto (c) EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH

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