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Formulare für Förderabrechnungen
Vorlagen sowie Ausfüllhilfen für die Förderabrechnung finden Sie hier.
Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde für gemeinnützige Sportvereine und -verbände eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, ehrenamtlich Tätige im Rahmen eines steuerfreien Freiwilligenpauschales zu entschädigen.
Das kleine Pauschale von max. 30 Euro/Tag und 1.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung von Vereinsfunktionär*innen, Vorstandsmitgliedern, sonst im Verein freiwillig Tätigen (z.B.: Platzwart*innen, Fahrtendienst, Fanbetreuung, Streckenposten, technische Hilfsdienste, Aufbau Sportparcours) ausbezahlt werden.
Das große Pauschale von max. 50 Euro/Tag und 3.000 Euro/Jahr kann zur Entschädigung von ehrenamtlichen Tätigkeiten als Ausbildner*in oder Übungsleiter*in ausbezahlt werden.
Spendenbegünstigung
Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 haben die gemeinnützige Sportvereine und -verbände die Möglichkeit der Erlangung eines spendenbegünstigten Status bekommen. Diese Absetzungsmöglichkeit von Spenden bedeutet für Österreichs 15.000 gemeinnützige Sportvereine eine wichtige, zusätzliche Finanzierungssäule.
Informationen finden Sie auf www.sportaustria.at/spendenbeguenstigung.